Mitgliedsbeiräge
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Beitragsordnung
des Partnerschaftsverein Weissach e. V.In der Satzung wird die Mitgliedschaft im Verein folgendermaßen geregelt:
Nach § 2, Abs. 1 besteht die Mitgliedschaft im Verein aus
- persönlichen Mitgliedern (natürliche Personen)
- korporativen Mitgliedern (Gesellschften, juristische Personen usw.)
- Ehrenmitgliedern
In § 2, Abs. 4 der Satzung des Partnerschaftsverein Weissach e. V. wurde geregelt, dass die Mitgliedsbeiträge jeweils mit Ablauf des 1. Quartals eines Kalenderjahres fällig sind. Bei Einzugsermächtigung erfolgt die Lastschrift Anfang eines Jahres.
Die Mitgliederversammlung des Partnerschaftsverein Weissach e. V. hat am 23. Januar 2003 die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschlossen. Die Mitgliedsbeiträge wurden geändert in der Mitgliederversammlung am 10. Februar 2010.
Mitglied | Beitrag gemäß Mitgliederversammlung vom 10. Februar 2010 |
Persönliche Mitglieder Erwachsene
|
15,- € |
Persönliche Mitglieder Jugendliche/Schüler/Studenten
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– |
Korporative Mitglieder (Gesellschaften, juristische Personen) | 50,-€ |